Marktordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Flohmärkte im Freien

§ 1- Anerkennung der Marktordnung / AGB von Bon Coeur –Veranstaltungen-, Thalhauser Straße 5 – 84508 Burgkirchen

§ 1-1- Das Betreten/ Befahren des Flohmarktgeländes ist für Teilnehmer und Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung/ Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bon Coeur –Veranstaltungen- gestattet.

§ 1-2- Beim befahren des Veranstaltungsplatzes wird für alle Teilnehmer/ Verkäufer bzw. Aussteller die Standgebühr bzw. Standmiete fällig. Unabhängig davon, ob der Teilnehmer sein Stand aufgebaut hat oder nicht. Der Aufbau von Ständen darf vor Ort und Stelle grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung der Standmiete erfolgen.

§ 1-3- Den Anweisungen der Ordnungsbehörden, den Mitarbeitern und Gehilfen von Bon Coeur -Veranstaltungen- sowie den Grundstückseigentümern ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung/ AGB und den Marktfrieden (durch Schlägereien, Beleidigungen, Rassistische- Ausdrücke, Unfrieden stiften und Streitigkeiten um Standplätze) können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Stand-Gebührenerstattung zur Folge haben.

§ 2- Teilnahmebedingung
Zum Verkauf sind Private Anbieter und Gewerbetreibende zugelassen, die Gewerbetreibende die in Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sind. Der Verkauf durch Gewerbetreibende ist auf Grund Vorschriften des Ladenschlussgesetzes nur von Montag bis Samstag 20.00 Uhr erlaubt. Für Private Anbieter ist der Verkauf bzw. auf Nachtflohmärkte bis 23.00 Uhr und an Sonntagen erlaubt.

§ 3- Platzanspruch / Reservierungen

§ 3-1- Die Bereitstellung vom Standplatz erfolgt durch die Bon Coeur –Veranstaltungen- und durch Zulassungssteuerung. Standplatz Selbstbedienung und Platzanspruch des einzelnen Teilnehmer bzw. Aussteller besteht nicht, Reservierungen außer vom Veranstalter selber sind nicht erlaubt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz kann nicht gewährleistet werden.

§ 3-2- Alle Reservierungen sind nur Gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von Veranstalter eine Schriftliche Reservierungs-Bestätigung vorliegt.

§ 3-3- Eine Teilnahme- Garantie/ Platzgarantie kann nicht gewährleistet werden. Ausnahme für verbindliche Reservierung nur bei Vorkasse (Banküberweisung) möglich.

§ 4- Beginn/ Ende
Der Flohmarkt- Aufbau, Beginn, Verkaufszeiten und Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten. Ein befahren für Marktbeschickern ist nur in diesem Zeitraum gestattet. Das Übernachten auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit schriftlichem Einverständnis vom Veranstalter möglich.

§ 5- Warenangebot / Verkauf
Für die rechtliche Vorrausetzungen, die zum Verkauf der angebotenen Waren erforderlich sind, ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Waren deren Feilbieten gegen geltendes Recht verstößt, oder eine Gefährdung oder Belästigung von Besuchern darstellt, sind nicht zugelassen. Bei Umgehung dieser Anordnungen (z.B. Verkauf aus dem Kofferraum) erfolgt ggf. Strafanzeige und Platzverbot auf Dauer. Der Veranstalter oder seine Vertreter legen im Zweifel fest, ob bestimmte Waren unter dieses Verbot fallen.

§ 6- Standmiete / Standlänge- und Tiefe

§ 6-1- Die Standmiete gemäß Aushang ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes / vor dem Aufbau des Standes fällig. Pavillons und Stände welche die max. Zulässige Tischtiefe / Standfläche überschreiten sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters (ggf. gegen Aufpreis) zulässig. Standpreise entnehmen Sie bitte auf den einzelnen Märkten ausliegenden Flyern.

§ 6-2- Die Standmiete wird nach der längsten Seite des Standes berechnet, größere Standtiefen sind bei der Marktaufsicht vor Standaufbau anzumelden. Wenn die Auto-Länge größer als der Standaufbau ist, wird in dem Fall die Länge vom Auto als Standgröße berechnet.

§ 6-3- Es ist nicht erlaubt, Waren mehr als 0,50 Meter vor dem Stand aufzubauen. Die übliche Tiefe eines Standes ist bei Doppeltischen 1,20 Meter. Die maximale Tiefe eines Standes inkl. Fahrzeug und Leerräumen darf max. 4 Meter nicht überschreiten.

§ 7- Rechnung / Standmiete-Zahlung
Bei verbindlichen Standreservierungen ist die Rechnung/ Standmiete-Zahlung fristgerecht zu zahlen, beim Zahlungsverzug werden Verzugszinse und die entstandenen Bürokosten in Höhe von 10,-€ geltend gemacht. Der Veranstalter kann ein Inkassounternehmen mit der Forderung beauftragen, der Verzug kann für den Vertragspartner rasch sehr teuer werden.

§ 8- Rücktritt / Storno / Absage
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer Stornierung Ihrer Reservierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € anfällt, um den entstandenen Büroaufwand abzudecken. Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien für Stornierungen:

  • Der Rücktritt von Ihrer Reservierung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen.
  • Sie haben die Möglichkeit, bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren.

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Storno- und Ausfallgebühren:

  • Bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standkosten
  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standkosten

§9- Gutschrift
Für Gutschriften im Rahmen der Reservierung Gewährleistung, die innerhalb von 6 Monaten ab Erstellungsdatum nicht verwendet wurden, gibt es keine Rückerstattung. Die Gutschrift kann nicht bar ausgezahlt werden.

§ 10- Kinderstände
Kinder unter 13 Jahren können einen kostenlosen Standplatz (ohne Auto am Standplatz) neben dem Stand Ihrer Eltern, maximal 1 Meter, beim Veranstalter beantragen. Nur Artikel aus dem Kinderzimmer und im Wert in Höhe von 50,-€ dürfen verkauft werden. Eltern haben die Aufsichtspflicht und haften für Ihre Kinder.

§ 11- Parkplätze
Wir bitten, die Besucher vom Flohmarkt Ordnungsgemäß zu parken, das Parken auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Die Parkplatzhaftung lehnen wir strickt ab.

§ 12- Ordnung & Sicherheit

§ 12-1- Das Befahren des Geländes während der Veranstaltung ist in Schritttempo 5 km/h und auf eigene Verantwortung gestattet. Insbesondere sind jegliche Zu- und Einfahrten, sowie vorhandene Rettungswege von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten. Aus Sicherheitsgründen sind Mofas und Fahrräder auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Marktleitung einen Maulkorb zu tragen.

§ 12-2- Die Durchgänge im Freigelände müssen mindestens 4 Meter breit sein, diese sind von Waren und Gegenständen aller Art freizuhalten. Stadtmauern, Bäume, Fenster, Gitter und Türen dürfen von Waren aller Art nicht behängt werden. Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet.

§ 12-3- Der Standplatz ist sauber zu halten und nach Beendigung der Veranstaltung ordnungsgemäß und gereinigt
zurück zugeben. Bei Nichtbeachtung kann in Einzelfällen eine Kaution, in gesonderten Fällen sogar eine Gebühr erhoben werden. Es ist im Einzelinteresse eines jeden Teilnehmers, auf schwarze Schafe in diesem Zusammenhang einzuwirken.

§ 12-4- Die Einhaltung der gesetzlichen und Behördlichen Bestimmungen, wie Zollrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Handel mit genehmigungspflichtigen Artikel sowie vor geschriebene hygienische und lebensmittelhygienische Anforderungen ist der Aussteller sowie Lebensmittelbetreiber/ Imbissbetreiber allein verantwortlich. Bei nicht Einhaltung bzw. bei einer Gefährdung für Besucher und andere Aussteller behält sich der Veranstalter vor, dem Aussteller/ Verkäufer Platzverweis zu erteilen, es erfolgt keine Rückerstattung des Standgeldes.

§ 12-5- Sollte aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Feuer, Sturm, Hagel, Erdbeben u.s.w…) die Veranstaltung ausfallen, so besteht gegenüber dem Veranstalter kein Anspruch auf Rückerstattung des Standgeldes sowie etwaige entstandene Kosten oder entgangener Gewinn.

§ 12-6- Notfallsanitäter - Rettungssanitäter - Einsatzsanitäter -Teilnehmer am Flohmarkt bekommen bei einer Ausweisung die Standmiete vergünstigt, bei einer Dienstbereitschaft-Anmeldung bei der Veranstaltungsleitung für den Flohmarkt, kann eventuell der Standplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

§ 13- Haftung/ Bodenbeschaffenheit

§ 13-1- Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften weder für Diebstahl, Warenbeschädigungen, Unfälle, Wetterbedingungen, noch für unvorhersehbare Änderungen oder Ausfälle einzelner Märkte. Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Haftung für sonstige Schäden auf dem Veranstaltungsgelände, die Aussteller oder Dritter entstehen. Die Vorsorge gegen Haftungsansprüche hat jeder Aussteller nach eigenem Ermessen Selbst zu treffen. Gewährleistungen jeglicher Art werden vom Veranstalter ausgeschlossen.

§ 13-2- Ist der Veranstalter, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters.

§ 13-3- Auf Flohmärkten lauern viele Gefahren für Kinder, scharfes Werkzeug am Boden, Glas- und Porzellangegenstände beim Bruch, Stumpfe und Spitzegegenstände durch Waren aller Art. Wir empfehlen Eltern Ihre Kinder an der Hand zu nehmen. Eltern haften für Ihre Kinder.

§ 13-4- Eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Flohmarktgänger, denn jeder Flohmarkt-Teilnehmer haftet unbegrenzt mit seinem Vermögen für alle Schäden, die er anrichtet. Teuer muss der Schutz dabei nicht einmal sein: Singles können sich ab 60 Euro im Jahr gut versichern, Familien müssen kaum mehr als 100 Euro ausgeben. Achten Sie darauf, dass die Versicherungsbedingungen auch gut sind.

§ 13-5- Das Veranstaltungsgelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Es kann witterungsbedingt zu Überschwemmung, Hagelschauer, Schnee- u. Eisglätte kommen (Rutschgefahr auf dem Veranstaltungsplatz sowie der Zufahrt). Jeder Händler und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein Winterdienst (Streuen des Platzes und der Zufahrt) wird nicht durchgeführt.

§ 13-6- Der Teilnehmer versichert, dass er medizinisch gesund ist und über einen ausreichenden Trainingszustand verfügt.

§ 14- Virus-Pandemie/ Höhere Gewalt
Ein Verschulden für die Absage trifft den Veranstalter nicht in Fällen „höherer Gewalt“. Wann „höhere Gewalt“ gegeben ist, ist nicht gesetzlich festgelegt. Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte wird sie angenommen bei betriebsfremden, von außen herbeigeführten Ereignissen, die unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, und die mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können.

Hiernach fallen unter den Begriff „höhere Gewalt“ bspw. Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks und terroristische Angriffe. Aber auch Epidemien und Seuchen können als höhere Gewalt angesehen werden. Dies haben z.B. das AG Augsburg (Urteil v. 9. November 2004 – 14 C 4608/03) im Hinblick auf den Ausbruch des SARS-Virus und das AG Homburg (Urteil v. 2. September 1992 – 2 C 1451/92-18) bezüglich eines Ausbruchs von Cholera entschieden. Wie im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie wurden Veranstaltungen bundesweit in Deutschland vom Bund und Land untersagt.

§ 15- Werbung / Fotografieren / Filmen
Das Verteilen von Werbung aller Art bzw. Abwerben von Aussteller & Besucher auf unsere Veranstaltungen ist verboten, dadurch riskiert der Herausgeber eine sofortige Hausverbot durch den Veranstalter und Gehilfen und die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen in Höhe von mindestens 500,-€ wird geltend gemacht. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur mit schriftliche Genehmigung des Veranstalters oder dessen Vertreter Werbung zulässig. Widerrechtlich verteilte Werbung wird sofort dem Herausgeber zusätzlich mit einer Reinigungsgebühr von 150,-€ zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt.

Haftungsausschluss § 16- Datenerhebung und Datenverwendung

Zur Kontaktaufnahme mit uns stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der Kontakt kann soweit vorhanden mittels Anfrage-, Kontakt-, Buchungs-, Bestell- oder Newsletter Formular erfolgen. Dabei werden die dort eingetragenen bzw. angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert, um Ihr Anliegen zu bearbeiten, Ihnen alle gewünschten Informationen zu übermitteln und ggf. Anschlussfragen zu beantworten. Falls die Angabe der Daten über die obigen Mechanismen nicht erwünscht ist, kann die Kontaktaufnahme auch per Post oder Fax erfolgen. In jedem Falle werden Ihre Daten vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufgenommene Foto- und Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder fotomechanische Vervielfältigungen, z. B. auf der Internetseite des Veranstalters unentgeltlich genutzt werden dürfen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er aufgrund Teilnahme an dieser Veranstaltung auch von Zuschauern lichtbildtechnisch aufgenommen werden kann. Hierauf hat der Veranstalter keinen Einfluss. Mit Aufruf unserer Website werden automatisch überwiegend technische Daten zum Zwecke statistischer Auswertungen, zur Verbesserung der Website und der Sicherheit unseres IT-Systems übermittelt. Folgende Daten werden bei diesem Vorgang gespeichert: IP-Adresse, Betriebssystem, Webbrowser, Datum und Uhrzeit, Aufenthaltsdauer, Art der Dateien, besuchte Seiten, Herkunft der Besucher, Suchausdrücke und Suchbegriffe (über Suchmaschinen). Diese Daten werden nicht an andere fremde Server übermittelt. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie demnächst auf unserer Website.

§17- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte der Marktordnung als allgemeine Geschäftsbedingungen ungültig sein, so werden sie durch eine dem Zweck des jeweiligen Punktes am nächsten kommende Regelung ersetzt. In jedem Fall ist nur der ganz oder teilweise ungültige Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen. Die übrigen Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten die volle Gültigkeit. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Altötting vereinbart; zuständig ist das Amtsgericht Altötting, Traunsteiner Straße 1A, 84503 Altötting bzw. bei entsprechendem Wert des Streitgegenstandes das Landgericht Traunstein. PS: Alle Verkaufsstände sind mit einem geeigneten und geprüften Feuerlöscher für die Brandklassen A, B mit einem Löschmittelinhalt von mindestens 6 kg auszustatten. Brandschutzauflage Pfaffenhofen-Ilm.

§18 – Beleuchtung (überdachte Märkte)
Überdachte Märkte sind in der Regel beleuchtet. Die Standgebühr gilt nur für den Platz; Beleuchtung ist nicht garantiert. Bei Stromausfall sind Aussteller für eigene, sichere Beleuchtung verantwortlich. Offenes Feuer, Kerzen oder Gaslampen sind verboten. Es wird empfohlen, freiwillig batteriebetriebene Lampen oder LED-Leuchten mitzubringen. Standgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

§19 – Glätte und rutschige Bedingungen
Alle Teilnehmer, sowohl Aussteller als auch Besucher, werden darauf hingewiesen, dass der Veranstaltungsort bei rutschigen oder nassen Böden gefährlich sein kann. Jede Person trägt Eigenverantwortung für ihre eigene Sicherheit. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder Unfälle, die durch Ausrutschen entstehen.

§20 – Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen jeglicher Art, die Aussteller oder Besucher während der Veranstaltung erleiden, es sei denn, sie sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Jede Person trägt Eigenverantwortung für ihre Sicherheit und ihr Eigentum.

Impressum

Datenschutz

AGBs

Kahina Lapikas
Telefon: 0157 825 005 55

E-Mail: k.lapikas@t-online.de 

2025 Copyright © Bon Coeur